Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine!

Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat uns schwer schockiert. Wir teilen den Aufruf, Spenden für die Bevölkerung der Ukraine zu sammeln und so weit wie möglich zu unterstützen. Weitere Infromationen und die verschiedenen Möglichkeiten zu Unterstützen findet ihr im Folgenden:

Wichtige Informationen für Ukrainer*innen und Unerstützende:

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Hier finden Sie aktuelle Infromationen:

Zentrale Anlaufstelle der Stadt Nürnberg für Allgemeine Hilfe

Internationales Haus Nürnberg

Hans-Sachs-Platz 2, 90403 Nürnberg

Montag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr

Telefon-Hotline der Stadt Nürnberg für Allgemeine Hilfe. Unter der Rufnummer 0911/23133366 ist eine „Service-Hotline Flüchtlinge“ eingerichtet. Die Hotline ist von Montag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erreichbar.

Alle Infos unter:

https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/ukraine_hilfe.html

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/presse/aktuelle_m eldungen/ukraine/#1

App integreat - wichtigsten Anlaufstellen auf einen Blick

Schule, Wohnen, ausländerrechtliche Fragen – in der App findet man alles auf einen Blick auf Nürnberg zugeschnitten in mehreren Sprachen.

Die App ist kostenfrei: https://integreat.app/nuernberg/de

Sie wollen Kriegsflüchtlingen in Nürnberg helfen?

Sie wollen unterstützen, dann bieten Sie ihr Unterstützungsangebot auf der Ehrenamtsplattform des Netzwerk Ukrainehilfe Nürnberg an, ob eine Zeitspende, Begleitung, Unterstützung, Arbeitsplatz, Wohnung, Fahrten.

Die Anmeldung und Optionen sehen Sie in dem oberen Feld.

1. Ankunft und Unterbringung in Bayern

Mit einem ukrainischen Pass können Sie die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei nutzen. Передвижение по Германии: https://www.bahn.de/info/helpukraine

1.1 Gemeinschaftsunterkunft

Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, fahren Sie direkt zum Anker- Zentrum mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:

Anker-Zentrum Rothenburger Straße 29, 90513 Zirndorf, Tel.: 0911 943 16610
Im Anker-Zentrum sind Tiere verboten. In die Gemeinschaftsunterkünfte in Nürnberg dürfen nach derzeitigem
Stand Tiere mitgenommen werden.

1.2 Private Unterkunft

Neben der Gemeinschaftsunterkunft, gestellt durch den bayerischen Staat, gibt es vielfach Privatpersonen, die Wohnraum anbieten. Hier finden Sie eine Liste mit Apps und Internetseiten:

Nur für Nürnberg und Umgebung:

https://integreat.app/nuernberg/de/offers/wohnraum

Bundesweit:

https://www.ukrainetakeshelter.com/

https://www.unterkunft-ukraine.de/request

https://warmes-bett.de/

https://mapahelp.me/

https://www.host4ukraine.com/

https://www.shelter4ua.com

https://icanhelp.host/

http://free-shelter.com/

https://wunderflats.com/page/ukraine/tenants-in-need-ua

 

 

1.3 Aufenthaltstitel

Ukrainische Staatsangehörige, die bereits visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen. Aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine hat die Europäische Union am 3. März 2022 entschieden für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU Massenzufluchtsstronrichtlinie über den “vorübergehenden Schutz” zu öffnen. Damit wird in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine möglich. Der Aufenthaltstitel wird für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.

Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Dies gilt in allen europäischen Mitgliedsstaaten.

Das Recht dazu einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort, ist aber nicht ratsam!

Dies gilt auch für weitere Staatsangehörige, die sich zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns in der Ukraine mit einem dortigen Aufenthaltsrecht aufgehalten haben.

In Nürnberg angemeldete Personen erhalten nach der Anmeldung bei der Meldebehörde eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde zugesandt, die auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen zunächst nichts weiter tun, die Ausländerbehörde wird sich bei ihnen melden.

Die Ausländerbehörde hat ein Servicetelefon für Fragen speziell zur Ukraine-Thematik eingerichtet. Es ist unter der Rufnummer 09 11 / 23 1-1 01 37 von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr erreichbar.

2. Erste Schritte in Deutschland

2.1 Registrierung in Deutschland

Falls Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft leben geschieht die Registrierung in Zirndorf. Bei Privatunterkunft im Meldeamt in Nürnberg, Fürth oder der jeweiligen Kommune. Eine Registrierung muss innerhalb der ersten 90 Tage erfolgen. Bitte persönlich hingehen, dann erhält man eine Wartemarke mit Termin.

Es ist mitzubringen für die Registrierung:

  • Pass/Pässe
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Kinder unter 16 können nur durch Eltern vertreten werden, Pässe der Kinder sind erforderlich

Die Registrierung ist notwendig um Sozialleistungen zu erhalten. Es wird nach der Registrierung eine sogenannte “Fiktionsbescheinigung” ausgestellt.

Anmeldungen sind in Nürnberg beim Bürgeramt Mitte auch ohne Termin möglich. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss vorgelegt werden falls sie bei Verwandten und Bekannten untergekommen sind.

Kontaktdaten:

Bürgeramt Mitte
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
Montag und Donnerstag 8:00 – 15:30 Uhr, Dienstag 10:00 – 17:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8:00 -12:30 (
Auch ohne Termin)

2.2 Finanzielle Unterstützung – Sozialhilfe

Es besteht eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 24 Aufenthaltsgesetz. Hierfür wenden sie sich bitten an das Sozialamt. Mit Antragstellung erhalten sie Geld für den Lebensunterhalt. Der Antrag ist in Nürnberg beim Sozialamt zu stellen:

Sozialamt Frauentorgraben 17 90443 Nürnberg Montag – Freitag 8:30 – 12:30 (auch ohne Termin möglich)

Sozialleistungen werden auf ein Bankkonto überwiesen, falls vorhanden. Es kann auch das Konto des*der Gastgeber*in sein. Falls kein Konto besteht wird Ihnen ein Scheck zugeschickt. Wichtig: Sie erhalten sofort einen Vorschuss für die Ihnen zustehenden Leistungen. Dies gilt insbesondere auf den Krankenversicherungsschutz. Geflüchtete erhalten einen Krankenbehandlungsschein ausgestellt auf 3 Monate, diesen brauchen sie für den Arzttermin.

 

2.3 Bankkonto

Geflüchtete aus der Ukraine haben ein Recht auf ein Basiskonto in Deutschland – auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland.
In Deutschland wird der größte Teil der Zahlungsvorgänge bargeldlos über Banken und Sparkassen abgewickelt. Zudem kann die ukrainische Währung Hrywnja in Deutschland momentan nicht umgetauscht werden.

Zur Kontoeröffnung benötigen Sie entweder:

  • Mit einem Reisepass ist die Kontoeröffnung unproblematisch möglich (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG).
  • Mit der ukrainischen Identity Card ist die Eröffnung eines Basiskontos* möglich (§ 11 Abs. 4 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG).

Bei einer Kontoeröffnung wird manchmal eine deutsche Steueridentifikationsnummer abgefragt, die können sie über die folgende Internetseite beantragen: www.bzst.de. Man kann die Steuer ID auch persönlich oder telefonisch beantragen.

 

 

2.4 Sachmittel – Einrichtung, Kleidung, Mahlzeiten

Falls Sie günstige Möbel, Betten, Kleidung und Einrichtungsgegenstände suchen, wenden sie sich gern an das Bayerische Rote Kreuz.

Bayerisches Rotes Kreuz – Kreisverband Nürnberg-Stadt Sulzbacher Str. 42
90489 Nürnberg
Montag – Freitag 8:00 – 17:00 Uhr

Weitere Geschäfte oder falls sie selbst spenden wollen, finden Sie hier eine Liste von Abgabestellen: https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtportal/dokumente/sa chspenden_sozialreferat_151009.pd

An einigen Stellen in Nürnberg erhalten sie kostenfreie Mahlzeiten.

Kostenfreies Mittagessen

Nürnberger Tafel Sigmundstraße 139

13:00 – 15:00

Die Beantragung von Ausweisen ist von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in jeder Ausgabestelle am Öffnungstag jeweils unter Vorlage des Personalausweises oder Pass und Einkommensnachweis (z.b. Bescheinigung Jobcenter, Rentenbescheid, Grundsicherungsbescheid) möglich.

Weitere Ausgabestellen: https://nuernberger-tafel.de/ausgabestellen/

Kirchengemeinde St. Sebald – Haus eckstein – kostenfreies Frühstück
Immer freitags, 10-11 Uhr, im Innenhof des Eckstein, Burgstr. 1-3

3. Medizinische und psychologische Unterstützung

3.1 Medizinische Unterstützung

Unter dem Punkt Sozialleistungen beschrieben, erhalten sie bei dem zuständigen Sozialamt einen Krankenbehandlungschein mit dem Sie zum Arzt gehen können. Dieser deckt aber nur “akute Erkrankungen “ oder “Schmerzzustände” ab. Im Notfall gehen sie bitte in ein Krankenhaus – hier werden sie behandelt. Das Krankenhaus bekommt das Geld von dem Sozialamt zurück.

Zusätzliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 6 sind:

  • Psychotherapie
  • Sprachmitler*innenkosten
  • Pflegebedarf
  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Geburt
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Um zusätzliche Leistungen zu erhalten wird ihr Vermögen geprüft. 200€ pro Person darf vorhanden sein um Sozialleistungen nach AsylBLg zu erhalten. Vermögen in der Ukraine wird nicht mitgerechnet.

Liste von Ärzt*innen die Ukrainer*innen, die kostenfrei ohne Behandlungsschein behandeln hier.

 

3.2 Psychosoziale Beratung

Nach Asylbewerberleistungsgesetz § 6 erhalten sie Psychologische Unterstützung.

Ein Überblick über die Angebote:

Psychologische Unterstützung durch die Psychosozialen Zentren:

PSZ Nürnberg – Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge St.-Johannis-Mühlgasse 5
90419 Nürnberg
Telefon: +49 (0) 911 – 393 63-62
Email:
buellesbach.charlotte@rummelsberger.net

Website: https://jugendhilfe.rummelsberger-diakonie.de/flexible-hilfen/angebote-fuer-gefluechtete/psychosoziales-zentrum-fuer-fluechtlinge/psychosoziales-zentrum-psz/

Mentale Grundversorgung:

Weiterhin gibt es eine hilfreiche Broschüre “Trotz der Krise geht es weiter” über den Umgang mit Ängsten und Traumata. Ein kostenloser Download finden Sie hier.

 

3.3 Covid und Impfung

Geflüchtete können sich kostenlos in den drei städtischen Impfstellen impfen lassen: in der IHK in der Nähe des Hauptmarkts, im ehemaligen N-Ergie-Kundenzentrum am Plärrer und in der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle. Die Flüchtlinge sollen, soweit vorhanden, einen Lichtbildausweis und ihren Impfausweis vorlegen.

Darüber hinaus gilt das Impfangebot vor Ort und ohne Termin bei Impfaktionen im Stadtgebiet auch für Flüchtlinge aus der Ukraine.

Geflüchtete, die mit dem Sputnik-Impfstoff oder anderen nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden, können frühestens vier Wochen nach der letzten Sputnik-Impfung ihre erste Impfung mit BioNTech oder Moderna erhalten. Der Impfschutz gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung als vollständig.

Geflüchtete können an allen Teststationen in der Stadt kostenlos einen Schnelltest durchführen lassen. Auch in ausgewählten Apotheken ist dies möglich. Dazu genügt die Vorlage eines Lichtbildausweises. Ist dieser nicht vorhanden, genügt ein anderer Identitätsnachweis. Personen mit positivem Schnelltest haben zudem Anspruch auf einen kostenlosen bestätigenden PCR-Test.

Übersicht der Testzentren: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/corona_test.html

4. Telekommunikation

Kostenfreie SIM Karten erhalten sie unter Vorlage des ukrainischen Pass im Bahnhof im Untergeschoss in den folgenden Läden:

  • Pimp my Phone (Untergeschoss gegenüber der Lidl Filiale)
  • Handy Shop (Königstorpassage gegenüber Eingang zur U-Bahn Eingang U1)
  • Im Zentrum und im Bahnhof gibt es kostenfrei Internet durch die Deutsche Bahn oder BayernWLAN.
5. Sprache

Sprachkurs Ukraine – Deutsch:

Für Ukrainer*innen bietet das Goethe-Institut Ukraine Kurse „Deutsch für Anfänger*innen“ (A1-A2) im Online-Format zum Sonderpreis von 7 UAH bzw. 0,25 € an. Die Kurse richten sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche.

Das Angebot richtet sich an alle ukrainischen Staatsbürger*innen (Nachweis Pass). Die Kurse starten am 21. März und am 18. April.

Interessierte können sich ab dem 14. März hier einschreiben:

Weitere Angebote:

6. Jobs und Arbeitsplätze für Homeoffice

Hier finden Sie Internetseiten für die Jobsuche:

Sonst wenden Sie sich gern an das Jobcenter in Nürnberg.

Falls Sie einen Arbeitsplatz zu Arbeiten in ihrem ursprünglichen Job von Deutschland aus in Nürnberg suchen, bitte wenden Sie sich an:

7. Schule und Kindergarten

Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine in Nürnberg ankommen, sollen so schnell wie möglich wieder einen normalen Alltag haben. Dazu gehört auch, möglichst schnell zur Schule zu gehen. Das Staatliche Schulamt bietet eine Schulberatung für ukrainische Geflüchtete an, die in Nürnberg eine Unterkunft gefunden haben. Familien können ihre Kinder im Schulamt in der Lina-Ammon-Straße 28 registrieren lassen. Kinder und Jugendliche müssen dabei gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten vorsprechen. Mitzubringen sind, soweit vorhanden, der Reisepass, der Impfpass und Zeugnisse des Kindes, außerdem eine Meldebescheinigung und/oder eine Wohnungsgeberbescheinigung beziehungsweise ein Mietvertrag. Einen zweisprachigen Info-Flyer (Deutsch – Ukrainisch) können Sie hier herunterladen.

Die Servicestelle Kitaplatz berät und unterstützt bei der Platzsuche unter der Rufnummer 09 11 / 2 31-1 04 44. Die Beratung ist auch vor Ort möglich. Termine gibt es nach telefonischer Vereinbarung.

8. Wohnungssuche in Deutschland

Hier finden Sie Internetseiten für eine langfristige Wohnung:

Falls Sie selbst Gastgeber sind, können Sie bei einem langfristigen Aufenthalt einen Mietvertrag für den zur Verfügung gestellten Wohnraum aufsetzen, auch wenn es keine abgeschlossene Wohnung ist. Das Sozialamt geht in Vorleistung für die zur Verfügung gestellten Wohnraum.

Folgendes ist zu beachten im Mietvertrag:

  • Dieser Vertrag muss an die Regelsätze angepasst sein.
  • Nebenkosten – Betriebskosten wie Müll, Grundsteuer, Wasser, Abwasser – sind einzeln aufzuführen.
  • Heizkosten extra auflisten
  • Strom, Internet, Möblierung ist im Vertrag nicht relevant und wird über die Sozialleistungen der Person gezahlt.

Der noch nicht unterschriebene Mietvertrag muss dem Sozialamt vorgelegt werden.

Falls Sie Sozialleistungen erhalten – bekommen Sie Wohnungsgeld vom Sozialamt – bitte informieren Sie sich über die aktuellen Sätze.

9. Kunst und Kultur

Medien für Kinder

Kinderfilme und erste deutsche Wörter nun auf ukrainisch auf der ARD Mediathek unter https://www.ardmediathek.de/kinderseite_fuer_ukrainische_fluec htlinge